Pressemitteilung des Aktionsbündnisses
Aktionsbündnis klagt gegen
absurde Auflagen des Kreisverwaltungsreferats
Im Auflagenbescheid für die Großdemonstration am Samstag,
den 4. Februar steht:
" ..., dass bei dem Aufzug am
04.02.06 eine Vielzahl von Teilnehmern mittels Benutzung von
Gesichtsmasken das Vermummungsverbot "karikieren" will."
Weiterhin wird gemutmaßt, dass
"Auch wenn die Benutzung dieser
Masken grundsätzlich nicht darauf abzielt, eine Identifizierung zu
verhindern und somit vom Vermummungsverbot ... nicht erfasst ist,
besteht durch das massenhafte Verwenden dieser Gesichtsverdeckungen die
Gefahr, dass aus der Anonymität dieser "Masse" heraus Straftaten
oder Ordnungswidrigkeiten ... begangen werden".
Entsprechend wird dann
"Das Mitführen und Verwenden
von Gesichtsmasken wird den Teilnehmern/-innen untersagt. Hierunter
fallen auch die Masken, die an einer Stabhalterung befestigt sind und
nur zeitweise vor das Gesicht gehalten werden (sog. ' Venezianische Masken')."
Wieder einmal wird das bei der Polizei so beliebte Gespenst von
"Straftätern" unter den Demonstrationsteilnehmern herauf
beschworen. Tatsächlich handelt es sich bei den vom KVR als
"Venezianische Masken" bezeichneten Demonstrationsmitteln um eine sehr
originelle Form des Protests gegen die Polizeipraxis des Abfilmens und
Abfotografierens der Demonstrationsteilnehmerinnen.
Dass dadurch irgendwelche Straftaten ermöglicht werden sollen, ist
ein absurdes Hirngespinst.
Wir beanspruchen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit - ohne von der Polizei registriert zu werden.
Ebenso grotesk stellt sich folgende Aufforderung dar
"Ferner wurden wiederholt
Festnahmen der Polizei über Lautsprecherwagen bekannt gegeben und
kommentiert...
... ist es aus unserer Sicht erforderlich, der Polizei den Zugang zu
den Lautsprecherwagen zu ermöglichen."
Selbst frei im Laden erhältliche Musikstücke mit kritischen
Inhalten dürfen wegen mutmaßlich beleidigenden Inhalten
nicht abgespielt werden.
Dies entspricht einem selbst uns noch unbekanntem Ausmaß
staatlicher Zensur und Kontrolle. Rechtsanwältin Angelika Lex hat
deshalb heute beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen diese
Verbotsverfügung eingereicht.
i.A. des Aktionsbündnisses Claus Schreer,
München, den 01. Februar 2006
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