Friedenswochen
EineWeltHaus, München, Schwanthalerstr. 80, Kleiner Saal 211/212

Vortrag mit Diskussion zu Rechten der Natur in Ecuador

Nebelwälder, Flüsse und Affen vor dem Verfassungsgericht

Ausbeutung und Zerstörung der Natur schreiten in vielen rohstoffreichen Ländern der Welt ungehindert voran. Es erscheint undenkbar, Umweltinteressen durch Gerichtsprozesse oder Volksabstimmungen gegen die Macht der großen Konzerne durchzusetzen. Daher machte Ecuador im August 2023 weltweit Schlagzeilen, als die Regierung auf Grundlage eines Referendums die seit einem Jahrzehnt heftig umstrittene und bereits laufende Erdölförderung im Nationalpark Yasuni (Bloque 43) untersagte. Am gleichen Tag verhinderten die Einwohner*innen Quitos mit ihrem Votum den Bergbau im artenreichen Biosphärenreservat des Choco Andino.
Der Vortrag wirft einen Blick auf diese wegweisenden gesellschaftlichen Initiativen zum Schutz der Natur und ihre verfassungsrechtliche Grundlage. Dabei soll es neben dem Mechanismus der Volksabstimmung (consulta popular) um die innovativen Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung gehen. Seit 2008 genießt die Natur als Ganzes und in ihren Teilen verstärkten Schutz durch eigene Rechte, die im Wege der Popularklage geltend gemacht werden können.

Können wir in Deutschland und Europa aus diesem Beispiel lernen ? Braucht es unbedingt gesellschaftlichen Wohlstand und volle Staatskassen, um unsere Umwelt und Lebensgrundlagen zu schützen ?

Referentin: Lena Köhn, Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften von Prof. Dr. Jens Kersten, LMU München
Thema der Doktorarbeit: Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung – eine Alternative für das deutsche Grundgesetz?

Lateinamerika Arbeitskreis des Nord-SüdForums