Marlies Olberz, Fian
Pfarrer Charles Borg-Manché
Kath. Hochschulgemeinde KHG, Leopoldstr. 11; U3/U6 Giselastraße
Menschenrechte zweiter Klasse?! Recht(e) haben allein reicht nicht......
Menschenrechte sind in bestimmten politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen entstanden. So erfolgte die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Generalversammlung der VN am 10. Dezember 1948 als Antwort auf den Zweiten Weltkrieg. Die Weiterentwicklung der Menschenrechte verzögerte sich infolge des Kalten Kriegs, der die Einigung auf ein Abkommen unmöglich machte. So gelang es erst 1966, die in der AEMR formulierten Rechte ins Völkerrecht zu überführen - und dies nur in zwei getrennten Dokumenten (UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische und UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).
Mit dem UN-Sozialpakt haben die Vereinten Nationen erstmals soziale Rechte umfassend und für jeden Menschen international rechtlich verbindlich anerkannt. Es war die Reaktion der Weltgemeinschaft auf die existenziellen Erfahrungen von Verfolgung, Mord, Ausbeutung, Hunger, Not und Schutzlosigkeit während und nach den Weltkriegen. Dementsprechend umfasst der so genannte UN-Sozialpakt lebens-notwendige Rechte, wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wohnen oder das Recht auf Gesundheit.
Trotzdem erhielten diese elementaren menschlichen Bedürfnisse einen geringeren Status. Im Unterschied zum UN-Zivilpakt, der die Einhaltung bürgerlicher und ziviler Rechte ohne Einschränkung fordert, wurde in den UN-Sozialpakt der Vorbehalt eingefügt, dass die darin verfassten Rechte nur fortschreitend, unter Ausschöpfung aller staatlichen Möglichkeiten, verwirklicht werden müssen. Und so brüsteten sich in den folgenden Jahren westliche Industriestaaten mit der Gewährleistung der im Zivilpakt verfassten Rechte. während sie die Rechte aus dem Sozialpakt nachrangig behandelten. Erst die Wiener Menschenrechtskonferenz der VN erklärte 1993 die Menschenrechte für unteilbar und betonte, dass alle Menschenrechte aufeinander bezogen sind und gemeinsam umgesetzt werden müssen. Seitdem greifen immer mehr Nichtregierungsorganisationen und UN-Menschenrechtsgremien in ihrer Arbeit wirtschaftliche und soziale Menschenrechte auf.
.... man muss auch Recht(e) bekommen
Es gibt noch viel zu tun: Die Verpflichtung der Staaten, die im Sozialpakt verankerten Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten, sind bei weitem nicht erfüllt - auch nicht durch die deutsche Regierung - und zwar weder für die Menschen in Deutschland noch in ihrer Verantwortung weltweit!
In unserem Samstaggebet wollen wir uns mit den Grundlagen des Sozialpaktes beschäftigen und die Verletzungen mit dem Schwerpunkt auf das Recht auf Nahrung diskutieren.
Mit dem UN-Sozialpakt haben die Vereinten Nationen erstmals soziale Rechte umfassend und für jeden Menschen international rechtlich verbindlich anerkannt. Es war die Reaktion der Weltgemeinschaft auf die existenziellen Erfahrungen von Verfolgung, Mord, Ausbeutung, Hunger, Not und Schutzlosigkeit während und nach den Weltkriegen. Dementsprechend umfasst der so genannte UN-Sozialpakt lebens-notwendige Rechte, wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wohnen oder das Recht auf Gesundheit.
Trotzdem erhielten diese elementaren menschlichen Bedürfnisse einen geringeren Status. Im Unterschied zum UN-Zivilpakt, der die Einhaltung bürgerlicher und ziviler Rechte ohne Einschränkung fordert, wurde in den UN-Sozialpakt der Vorbehalt eingefügt, dass die darin verfassten Rechte nur fortschreitend, unter Ausschöpfung aller staatlichen Möglichkeiten, verwirklicht werden müssen. Und so brüsteten sich in den folgenden Jahren westliche Industriestaaten mit der Gewährleistung der im Zivilpakt verfassten Rechte. während sie die Rechte aus dem Sozialpakt nachrangig behandelten. Erst die Wiener Menschenrechtskonferenz der VN erklärte 1993 die Menschenrechte für unteilbar und betonte, dass alle Menschenrechte aufeinander bezogen sind und gemeinsam umgesetzt werden müssen. Seitdem greifen immer mehr Nichtregierungsorganisationen und UN-Menschenrechtsgremien in ihrer Arbeit wirtschaftliche und soziale Menschenrechte auf.
.... man muss auch Recht(e) bekommen
Es gibt noch viel zu tun: Die Verpflichtung der Staaten, die im Sozialpakt verankerten Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten, sind bei weitem nicht erfüllt - auch nicht durch die deutsche Regierung - und zwar weder für die Menschen in Deutschland noch in ihrer Verantwortung weltweit!
In unserem Samstaggebet wollen wir uns mit den Grundlagen des Sozialpaktes beschäftigen und die Verletzungen mit dem Schwerpunkt auf das Recht auf Nahrung diskutieren.
Marlies Olberz war lange Zeit in der Friedens-und Ökumenebewegung aktiv und engagiert sich seit vielen Jahren in verschiedenen Funktionen in der deutschen Sektion der Internationalen Men-schenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Infor-mations- & Aktions-Netzwerk). FIAN gehört seit Jahren zu den beteiligten Gruppen des Politischen Samstagsgebetes.
Pfarrer Charles Borg-Manché ist Landespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Bayern.
Darüber hinaus gehört er als Geistlicher Beirat zum Vorstand von pax christi in der Erzdiözese München und Freising.
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Danach : Brot und Wein
Das Politische Samstagsgebet verbindet politische Information und Aussprache mit Gebet und Meditation
Politisches Samstagsgebet