leider wieder ..
Wegen einer kurzfristig anberaumten Senatssitzung kann der Bundesverfassungsrichter Gaier den Termin in München nicht wahrnehmen, er bedauert dies sehr.
zum Einsatz der Bundewehr im Inneren und ihre Folgen
mit Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat)
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist zurecht ein hochsensibles Thema. Aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte heraus, haben die Väter des Grundgesetzes solche Einsätze strengstens beschränkt. Daher galt bisher grundsätzlich: Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Als Einziger der 16 Richter im Plenum gab erein Sondervotum ab. Nach Auffassung von Reinhard Gaier hat die jetzige Entscheidung die Wirkung einer Verfassungsänderung. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sei alleinige Aufgabe der Polizei. Eine Aufweichung der strikten Zuständigkeitstrennung zwischen Polizei und Bundeswehr laufe den historischen Erfahrungen Deutschlands zuwider. Die Trennung von Militär und Polizei sei eines der "fundamentalen Prinzipien des Staatswesens" und gehöre "zum genetischen Code dieses Landes". Zudem kritisierte er die Formulierung "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" als zu schwammig und weit interpretierbar.
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