Gerichtsgebäude Nymphenburgerstraße 16, Saal A123

Handschellen und Geldstrafe für Kunstaktion beim Apell

Gerichtsprozess - kommt alle!
Wegen angeblichem Hausfriedensbruch beim Nymphenburger Schloss während des Offiziersappells am 27. Juni 2015

zur Erinnerung:
www.muenchner-friedensbuendnis.de/gegen-den-Bundeswehr-Befoerderungsapp…
www.muenchner-friedensbuendnis.de/PM-27/28.6.2015-Proteste-gegen-Bundes…

Günter Wangerin schreibt:

Liebe Freundinnen und Freunde
Ich möchte Euch wieder einmal ganz herzlich zu einem Prozess einladen. Ich sage „wieder einmal“, weil sich solche Prozesse in letzter Zeit häufen. Dies nicht nur bei mir. Wie Ihr wisst, steht demnächst ja auch Cetin Oraner vor Gericht.

Diesmal geht es um eine Kunstaktion mit dem Bundespräsidenten Joachim Gauck beim Offiziersappell vor dem Nymphenburger Schloss. Dort wurden am 27. Juni letzten Jahres über 400 junge Soldaten zu Offizieren ernannt. Knapp eine Woche vor dem Ereignis waren die Münchner – also auch ich - zu einer öffentlichen Feier mit Marschmusik ("Des Großen Kurfürsten Reitermarsch") eingeladen. Die Einladung wurde jedoch einen Tag vor dem Spektakel zurückgezogen, weil man Protestaktionen des "Bündnis gegen Krieg und Rassismus" befürchtete.1

Ich hatte von der Ausladung nichts gelesen und begab mich mit einem Leiterchen, sowie einer Plastiktüte, in der sich eine von mir gefertigte Maske des Bundespräsidenten und ein eisernes Kreuz befand, unter die vor der Tribüne wartenden Eltern der jungen Soldaten. Einige von ihnen begrüßten mich recht freundlich. Vermutlich hielten sie mich für einen der ihren.

Ich hatte gerade salutiert und genau zweimal "Habt Acht!" gerufen, da wurde ich (Jahrgang '45) ohne Vorwarnung von zwei Feldjägern (ein Hauptfeldwebel Hempel und ein Oberfeldwebel Träger waren zugange) von meinem kleinen Podest gerissen, zu Boden geworfen, in Handschellen gelegt und anschließend der Polizei übergeben.

Es war – wenn man so will – ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren und er erfolgte nicht gegen Joachim Gauck, sondern gegen mich.

Ich habe nach dem Vorfall Anzeige wegen Körperverletzung erstattet und nach Zustellung des Strafbefehls Widerspruch eingelegt. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die gewaltsame Festnahme durch die Feldjäger sei rechtmäßig erfolgt.

Pünktlich zum 24. Dezember 2015 brachte mir das Christkind dann per Einschreiben einen Strafbefehl über 40 Tagessätze a 60 € (= 2400 €) ins Haus. Begründung: Hausfriedensbruch. Es geht bei dem Prozess also nicht um Körperverletzung.

Die beiden Feldjäger behaupten, sie hätten im Guten auf mich eingeredet und mich mehrmals davon zu überzeugen versucht, dass es doch besser sei, die Aktion nicht weiterzuführen. Erst dann hätten sie mich "kontrolliert zu Boden geführt“ und dort unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Ruhe gebracht (Fotos auch Anlage).

Ich freue mich sehr, wenn Ihr zahlreich kommt. Es ist doch gut zu wissen, dass man nicht alleine da steht.

  • 1+ Mü. Friedensbündnis, s.o.
Amtsgericht