Wir, Trambahnfahrerinnen und Trambahnfahrer aus München, nehmen es nicht hin, dass wir die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804) mit Werbung für eine angebliche Karriere bei der Bundeswehr durch München fahren sollen. Bereits der Slogan der Werbung „Mach, was wirklich zählt“ würdigt uns herab – was wir machen, nämlich Trambahnfahren, zählt also nicht, bzw. nicht wirklich. Das trifft nicht nur uns, sondern alle Arbeitenden. Man kann nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diese Beleidigung aller Arbeitenden auch noch durch die Straßen fahren. (…)
Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106, 80797 München